Die Arbeitsgruppensitzung vom 26. Februar 2009 war die erste Sitzung zu Vitorias “Relectio de indis“.1) Zum Auftakt haben wir uns auf Anregung von Kristina darüber ausgetauscht, was wir an der Beschäftigung mit Vitoria eigentlich spannend finden und was wir bei Vitoria eigentlich jeweils suchen. Dies umfasste zunächst die Frage nach möglichen (Dis-)Kontinuitäten zwischen De indis und der zuvor behandelten “Relectio de potestate civili“. Thematisch tauchte dann neben den im engeren Sine rechtstheoretischen Fragen nach Völkerrecht und Menschenrechten auch das Sujet der Politik auf.
Inhaltlich haben wir uns dann mit der „Ersten Abteilung“ des „Ersten Teils“ befasst, die das Präludium umfasst sowie die Passagen über die Frage, ob die Indianer vor der Ankunft der Spanier „echte Herren“ gewesen seien.2) Dabei haben wir zwei Argumentationsstränge identifiziert: einmal jenen, der sich mit der Frage nach dem Zusammenhang von dominium und Gnade befasst; und dann jenen, der sich mit der Frage nach dem Zusammenhang von dominium und Vernunft befasst. Während Vitoria im ersten Fall einen Zusammenhang leugnet, kommt es ihm im zweiten Fall gerade darauf an, einen engen Zusammenhang herzustellen. Damit kommt er zu einer Theorie der Rechtssubjektivität, der ein bestimmtes Konzept von Vernunft zugrunde liegt. Konkretere rechtstheoretische Fragen, etwa nach einer Theorie politischer Herrschaft oder der Rolle des Völkerrechts in der Auseinandersetzung um die „Indianer“, schienen sich an dieser grundlegenden Passage indes nicht klären zu lassen.