~~META: creator=Andreas Wagner &date created=2009-08-31 &date modified=2009-08-31 ~~
Wir haben uns zur ersten regulären Sitzung im neuen Kreis getroffen, um ausgehend von Anghie, A. (1996). Francisco de vitoria and the colonial origins of international law. Social and Legal Studies, 5(4), 321–336. über Vitorias De Indis zu sprechen.
Recht schnell war klar, dass es nicht produktiv ist, die Anghie'sche Kritik an Vitoria at face value zu nehmen, da Vitoria dem ihm von Anghie supponierten Verständnis an vielen Stellen explizit widerspricht. Uns schien jedoch eine Tiefenschicht der Kritik zu existieren, die spannend aber schwer zu artikulieren ist.
Wir haben aber in zwei Hinsichten doppelte Probleme identifizieren können:
Erstens läuft die Kritik an Vitoria auf zwei unterschiedlichen Schienen, einmal als Kritik an einem kulturellen Chauvinismus, der die europäische Kultur als zweifellos überlegen ansieht und dann als Kritik an einem bloß formalen Gleichheitsverständnis. Während Vitoria der ersten Kritik zumindest in der Weise begegnet, dass für ihn die vermeintliche Überlegenheit der europäischen Kultur immer noch keine höhere Rechtswürde bedeutet, muss er sich den zweiten Vorwurf um so eher gefallen lassen: Dass nämlich die Fokussierung auf die gleichen Rechte den Blick dafür versperrt, wie (ungleich) diese Rechte faktisch instrumentalisiert werden können. In dieser Hinsicht ist Anghies Argument, die Reise- und Redefreiheit impliziere die rechtliche Anerkennung imperialer Politik, gründlich zu prüfen: Die Indianer müssten zwangsläufig zu Gewalt greifen, um sich gegen den spanischen Siedlungsbau zur Wehr zu setzen, und sie erzeugten damit automatisch einen weitreichenden Titel der berechtigten Gegengewalt für die Spanier. Wenn sie sich notwendigerweise gewaltförmig wehren müssen (müssen sie sich überhaupt wehren? warum?), entsteht dann tatsächlich daraus ein Eroberungsrecht für die Spanier?
Eine zweite Frage ergibt sich hinsichtlich der Einschätzung der Performanz von Vitorias Vorlesung: Sie lässt sich sowohl als Beitrag zu einem inner-europäischen Diskurs der Rechtswissenschaft verstehen, die sich mit dem Problem der Integration radikaler Alterität und Pluralität in das überkommene Rechtssystem konfrontiert sieht; als auch als eine Munitionierung der Conquistadoren mit theologischen, philosophischen und juristischen Argumenten. In beiden Dimensionen müsste Vitoria auf differenzierte Weise verstanden und sein Beitrag zum jeweiligen Zweck der Vorlesung genau entfaltet werden.
Wir haben uns für das nächste Mal (28.9., 15 Uhr) vorgenommen, die Diskussionen fortzusetzen und uns zudem mit weiterer Sekundärliteratur, diesmal zu Bartolomé de Las Casas auszustatten: Delgado, M. (1996). Universalmonarchie, translatio imperii und volkssouveränität bei las casas oder das prozeßhafte entstehen einer politischen theorie zwischen mittelalter und neuzeit. In M. Delgado, N. Brieskorn, D. Deckers & M. Sievernich (Eds.), Vol. 3, (pp. 161–179). und Pennington, K. J. (1970). Bartolomé de las casas and the tradition of medieval law. , 39(2), 149–161..