~~META: creator=Andreas Wagner &date created=2010-04-23 &date modified=2010-04-23 ~~
Nachdem wir die Sitzung verlegt hatten, haben wir uns dieses Mal mit Kap. 19 und 20 aus dem II. Buch von Suárez' De legibus… befasst. Dabei hatte ich eingangs die folgenden offenen Punkte genannt - und nenne sie hier erneut, damit uns keiner durch die Lappen geht und um Ergänzungen einzuwerben:
Wir haben uns intensiv mit der letzten der genannten Fragen befasst…
Dabei waren wir auf den Vertragsgedanken zu sprechen gekommen, demzufolge selbst ein privatrechtlicher Vertragsschluss auch einen öffentlichen Charakter hat, insofern ein solcher Vertrag zwischen zwei Parteien ungültig werden kann, wenn er einen gleichsam öffentlich sittenwidrigen Inhalt hat. Der Punkt auf den ich mit der Frage aber hinausgewollt hatte, war, ob es dieser Sittenwidrigkeit wegen denn dann auch eine Intervention Dritter geben kann.
Darüber kamen wir jedenfalls auch zur Diskussion über die unterschiedlichen Beiträge zur Vertragspraxis in II.19 art. 7 (S. 63). Da uns nicht ganz klar, welchen systematischen Stellenwert die Passage hat. Ist sie nur ein Beispiel oder ist sie ein zentrales Argument in der Architektonik des Völkerrechts? Und welche Rolle hat die völkerrechtliche Ermöglichung der Vertragspraxis bzw. um was für Verträge handelt es sich und welche Rolle hat die Einschränkung auf Nicht-Feinde? Neben einer allgemeineren Strategie, die ganze Stelle als bloßes Beispiel in ihrer Relevanz niedrig zu hängen war als eine Erklärung für die „Stufenfolge“ vorgeschlagen, das pacta-sunt-servanda-Prinzip als naturrechtliche Explikation des Vertragsmechanismus selbst und die völkerrechtliche Rolle in der Realisierung dieses Prinzips zu sehen. (Dann ist (mir) nicht recht klar, an welcher Stelle und warum die Feinde ins Spiel kommen.) Eine andere Variante würde in der völkerrechtlichen Rolle die Identifikation faktischer Rechtsdurchsetzungsgewohnheiten auch über Grenzen hinweg ausmachen. Der dann viel stärkere Bezug auf die konkrete Gestalt der internationalen Gewohnheiten und deren geltungsbegründende Rolle müsste dann aber doch noch stärker im Text aufgefunden werden können, oder?
Das nächste Treffen ist am 29. Mai wieder um 11 Uhr (c.t.) wieder im dritten Stoc des RuW. Dabei steht erneut der Suárez-Text zur Diskussion, vielleicht nochmal anhand der Unterscheidung von privatem und öffentlichem Recht…