Hier werden die diversen Informationen und Diskussionen gesammelt, die in der einen oder anderen Weise mit dem Forschungsprojekt „Theorien der Schule von Salamanca“ (bzw. „Menschenwürde in der Frühen Neuzeit“) des Exzellenzclusters 243 Die Herausbildung normativer Ordnungen an der Goethe-Universität zusammen hängen.
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Dass ich auf diese Möglichkeit nicht früher/selbst gekommen bin! In Decker, G. (1955). Das selbstbestimmungsrecht der nationen gibt es nicht allzu viel über Vitoria, aber immerhin dies:
Ist doch eine Überlegung wert, oder? Andererseits scheint die Diskussion über die Übertragung von auctoritas/potestas vom Volk an den Fürsten nicht sehr viel mit einer Ausbootung des Papstes zu tun zu haben…
Die Arbeitsgruppensitzung vom 26. Februar 2009 war die erste Sitzung zu Vitorias “Relectio de indis“.1) Zum Auftakt haben wir uns auf Anregung von Kristina darüber ausgetauscht, was wir an der Beschäftigung mit Vitoria eigentlich spannend finden und was wir bei Vitoria eigentlich jeweils suchen. Dies umfasste zunächst die Frage nach möglichen (Dis-)Kontinuitäten zwischen De indis und der zuvor behandelten “Relectio de potestate civili“. Thematisch tauchte dann neben den im engeren Sine rechtstheoretischen Fragen nach Völkerrecht und Menschenrechten auch das Sujet der Politik auf.
Das kann ja auch hier ins Wiki, ich klebe mal ein anderes „Tag“ daran…
Und zwar habe ich Anghie, A. (2005). Imperialism, sovereignty and the making of international law. Cambridge: Cambridge University Press gelesen, zumindest das erste Kapitel – zu Vitoria. Hier also meine Notiz:
Wir haben uns in der letzten Arbeitsgruppensitzung erneut mit Vitorias „De potestate civili“ befasst, und zwar insbesondere mit den Abschnitten 1-7 (de Vitoria, F. (1995). Vorlesungen: Völkerrecht politik kirche (J. Stüben, Trans.) Stuttgart: Kohlhammer, Bd. I, 114-131). Dort versucht Vitoria zu zeigen, dass die Entstehung politischer Gemeinschaften „natürlich“ ist – also sich aus der menschlichen Bedürfnisnatur mit Notwendigkeit ergibt. Damit realisieren sie das, was der Schöpfergott im Menschen angelegt hat und sind in diesem Sinne de iure naturali bzw. de iure divino. Dies gilt in der Folge auch für die politische Gewalt (potestas civilis), weil politische Gemeinschaften einer zentralen Macht bedürfen, damit sie die natürlichen Bedürfnisse des Menschen effektiv befriedigen können, die ein Einzelner alleine nicht zu befriedigen in der Lage ist.
Textgrundlage: Francisco de Vitoria, „De Potestate civili,“ in de Vitoria, F. (1995). Vorlesungen: Völkerrecht politik kirche (J. Stüben, Trans.) Stuttgart: Kohlhammer, Bd. I, 114-161.
Nach einleitenden Überlegungen zur Unterscheidung von “ius“ und “lex“ bei Vitoria, die die zugrunde gelegte Vorlesung in zwei Teile gliedert (ius: 114-142, lex: 142-160), kreist die Diskussion um die Frage, aufgrund welcher Gründe Vitoria die Monarchie bevorzugt, obwohl er von gleicher Freiheit in der Republik, Aristokratie und Monarchie ausgeht (128-139). Dies beinhaltet die Fragen, ob und über welchen partizipatorischen Gehalt die konstitutionelle Monarchie im Sinne Vitorias verfügt und über welches Maß an Freiheit dessen Bürgern verfügen. Da alle Gewalt (potestas) von Gott als Wirkursache stammt (126ff), unterscheidet nur die Art der Verwaltung dieser Gewalt die drei Typen politischer Herrschaft (134-139).